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AG Hamburg, 11.09.2003 - 317 C 305/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- LG Köln, 11.01.1996 - 1 S 149/95
Auszug aus AG Hamburg, 11.09.2003 - 317 C 305/03
Dass dem Mieter beim Beschneiden von Sträuchern ein großzügiger Ermessensspielraum zuzugestehen ist, hat auch das Landgericht Köln in seiner Entscheidung vom 11.1.1996 (1 S 149/95; NJWE-MietR 1996, 243) ausgesprochen, während das Bayrische Oberste Landesgericht im Rahmen einer Entscheidung zum Thema Wohnungseigentum dargelegt hat, dass ein Sondernutzungsberechtigter zwar gefällte Bäume ersetzen müsse, nicht aber verpflichtet sei, auf seiner Nutzfläche erneut Rhododendron anzupflanzen (BayOblG 13.12.01 - WuM 2000, 694).
- AG Flensburg, 08.04.2016 - 69 C 41/15
Mieter darf Kinder-Spielhaus im Garten aufstellen!
Das Spielhaus des Sohnes der Beklagten stellt keine unzulässige bauliche Veränderung der Mietsache dar und überschreitet auch nicht die Grenzen des objektiv Erträglichen (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.1974, VIII ZR 43/73, NJW 1974, 1463; Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 11.09.2003, 317 C 305/03, juris).